Allgemeine Geschäftsbedingungen (bis 31.12.2023)

Gültig für Verträge vom 01.01.2016 bis 31.12.2023

1. Gültigkeit der Bestimmungen

1.1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der heischMedia GmbH – unter Führung von Dennis Schubert und Niclas Heike, Kemperplatz 1, 10785 Berlin, nachfolgenden „heischMedia“ genannt – und ihren Kunden. Aufträge werden nur unter Beachtung der AGB angenommen.

1.2) Diese AGBs sind für sämtliche Verträge zwischen dem Auftraggeber und heischmedia ausschlaggebend. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet, deren Bedingungen den AGB von heischmedia entgegenstehende oder von diesen abweichende. Dies ist auch der Fall, wenn heischmedia den Auftrag in Kenntnis dieses Sachverhaltes vorbehaltlos ausführt.

1.3) Abweichungen von den hier angegebenen Bedingungen sind ausschließlich dann gültig, wenn heischMedia / Dennis Schubert oder Niclas Heike diesen schriftlich zustimmen.

2. Vertragsabschluss

2.1) Hat der Auftraggeber seinen Auftrag per E-Mail an [email protected] übermittelt, erhält er durch heischmedia hierüber eine Auftragsbestätigung. Mit Eingang der Auftragsbestätigung beim Auftraggeber ist der Vertrag mit heischmedia zustande gekommen.

2.2) Schlüssig zustande kommt der Vertrag in jedem Fall durch Absenden der Entwürfe durch heischmedia an den Kunden.

2.3) heischMedia steht es frei, eingegangene Bestellungen jederzeit ohne Angabe eines Grundes abzulehnen.

2.4) Widerrufsrecht des Kunden nach dem Fernabsatzgesetz:

Soweit es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher (§13 BGB) handelt, gilt folgendes:

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:

A. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (heischMedia GmbH, Kemperplatz 1, 10785 Berlin, Tel.: +49 (0) 30 / 224 105 60, E-Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren oder Dienstleistungen, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.

B. Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An
heischMedia GmbH
Kemperplatz 1
10785 Berlin
Deutschland

Tel.: +49 (0) 30 / 208 478 07
E-Mail: [email protected]

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren  (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

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Bestellt am (*) ____________ / erhalten am (*) __________________

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Name des/der Verbraucher(s)

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Anschrift des/der Verbraucher(s)

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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

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Datum

(*) Unzutreffendes streichen

3. Ablauf

3.1) Mit der Bestellung sind Angaben über den Auftraggeber sowie detaillierte und unmissverständliche  Angaben zu Art, Form und Inhalt der gewünschten Entwürfe zu machen. Die vom Auftraggeber übermittelten Eckdaten dienen als ausschließliche Grundlage für die Erstellung der Entwürfe.

3.2) Als Eckdaten für die Erstellung der Entwürfe gelten ausschließlich die Daten und Informationen, die der Auftraggeber übermittelt. Eine nachträgliche Änderung oder Erweiterung der genannten Daten ist grundsätzlich nur gegen Aufpreis möglich.

3.3) Die erstellten Entwürfe werden dem Auftraggeber in geschützter Form via E-Mail oder online über den Server von heischMedia zur Ansicht bereitgestellt. Der Auftraggeber erhält nun die Gelegenheit Änderungswünsche an heischmedia zu übermitteln, diese Übermittlung erfolgt per Antwort auf die zuvor erhaltene E-Mail.

3.4) Änderungen an den Entwürfen werden so oft und so lange durchgeführt, bis der Auftraggeber mit einem Entwurf rundum zufrieden ist. Kosten für die Änderungswünsche werden nicht berechnet, sofern keine grundlegenden Eckdaten des zuvor übermittelten Auftrages oder vom Kunden bereitgestellte Texte und/oder Grafiken betroffen sind.

3.5) Unzumutbare Änderungswünsche berechtigen heischMedia zum Rücktritt vom Vertrag. Als unzumutbar gelten insbesondere eine mehrfache Änderung der zuvor festgelegten Eckdaten, eine übermäßige Ausübung der dem Auftraggeber eingeräumten Änderungsbefugnis (als Richtwert gelten hier 5 Änderungen) oder eine fortlaufende Detailänderung was Abschnittsgrößen, Farben, Proportionen, Formdetails, Positionierungen, Schreibvorgaben, SEO-Wünsche oder ähnliches betrifft.

3.6) Sollten vom Kunden weitere Bearbeitungen und Umwandlungen in bestimmte Dateiformate (z.B. Vektor-Grafik) benötigt werden, so kann er diese Umwandlung und Reinzeichnung gegen Aufpreis erhalten, hierfür wird ein neuer Auftrag benötigt.

3.7) Bestellt der Auftraggeber bei heischMedia eine umgewandelte Vektor-Grafik oder sonstige Dateiumwandlungen eines Entwurfes, so gilt der Entwurf als angenommen und kann im Nachhinein für die Vektor-Grafik nicht mehr abgeändert werden.

3.8) Nach Fertigstellung des Auftrages wird die erstellte Grafik bzw. das erstellte Layout dem Auftraggeber per E-Mail als Anhang oder per Link als Downloaddatei übermittelt. Der Auftraggeber hat weiterhin die Möglichkeit gegen Bestellung und Kostenberechnung eine CD-ROM mit den angefertigten Dateien zu erwerben, welche ihm per Post zugesandt wird.

4. Urheberrecht und Nutzungsrechte

4.1) heischMedia ist bei der Ausführung des Vertrages in der Gestaltung frei.

4.2) Alle Entwürfe und eventuell späteren Reinzeichnungen sind als geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelung auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Damit stehen heischmedia die urheberrechtlichen Ansprüche aus den §§97 ff. UrhG zu.

4.3) Vorschläge und Weisungen durch den Auftraggeber begründen kein Miturheberrecht.

4.4) Die von heischMedia erstellten Entwürfe dürfen seitens des Auftraggebers bis zur Bezahlung des Nutzungshonorars nur zur Anschauung und Prüfung verwendet werden. Die Entwürfe dürften Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Es ist ausdrücklich untersagt die Entwürfe – auch in abgeänderter Form – für Testzwecke (z.B. auf Internetseiten, Drucksachen o.ä.) zu verwenden.
Zuwiderhandlungen verstoßen gegen das Urheberrechtgesetz und können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.

4.5) In Zweifelsfällen ist der Auftraggeber verpflichtet einen Nachweis zu erbringen, dass ein abgeänderter Entwurf unabhängig und ohne Kenntnis der Entwürfe von heischmedia zustande gekommen ist. Diese Regelung gilt nicht für Verbraucher.

4.6) heischMedia räumt dem Auftraggeber mit Bezahlung des Nutzungshonorars die zeitlich uneingeschränkte nationale Nutzung eines Entwurfes ein (Lizenz). Eine Veränderung von Reinzeichnungen oder die Verwendung von Entwürfen – auch in abgeänderter Form – ist nicht gestattet. Nutzungsrechte für Entwürfe, für die der Auftraggeber kein Nutzungshonorar gezahlt hat, verbleiben bei heischMedia.

4.7) heischMedia wird die Entwürfe nach bestem Wissen und Gewissen anfertigen. Eine Gewährleistung für die Einzigartigkeit oder Schutzfähigkeit der Entwürfe übernimmt heischMedia jedoch nicht.

4.8) Bei patentrechtlichen Anmeldungen der Entwürfe als Warenzeichen o.ä. hat der Auftraggeber die Schutzfähigkeit zu prüfen. Ist der patentrechtliche Schutz nicht möglich, entsteht daraus keinerlei Anspruch auf Nachbesserung oder Schadensersatz gegenüber heischmedia.

4.9) heischMedia ist berechtigt, Entwürfe und auch fertige Aufträge jedweder Art zur Eigenwerbung zu verwenden.

4.10) Mit Überweisung der Rechnung durch heischMedia an die Auftraggnehmer gehen die uneingeschränkten wirtschaftlich bedeutsamen Nutzungs- und Verwertungsrechte an heischMedia unwiderruflich über.

5. Vertragsstrafe

5.1) Für den Fall einer unbefugten Nutzung der Entwürfe ist der Auftraggeber darüber hinaus verpflichtet, eine Vertragsstrafe i.H.v. 2.500,- EUR an heischMedia zu zahlen. Weitere Ansprüche von heischMedia aus der Urheberrechtsverletzung werden hierdurch nicht berührt.

5.2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Dauer der Zusammenarbeit und darüber hinaus 12 Monate nach Beendigung der Zusammenarbeit, den Kunden von heischMedia die durch die Aufträge kenntlich werden, nicht die eigene Dienstleistung selbst oder über Dritte aktiv anzubieten. Ausgenommen hiervon sind bereits bestehende Geschäftsverbindungen. Bei Zuwiderhandlung ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 15.000,00€ netto je Verstoß verpflichtet. Schadensersatzansprüche bleiben überdies vorbehalten. Es bleibt dem Auftragnehmer nachgelassen, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.

5.3) Bei lediglich leicht fahrlässigen Verstößen, reduziert sich die Vertragsstrafe auf 5.000,00€ netto. Die Beweislast für einen lediglich leicht fahrlässigen Verstoß liegt bei dem Auftragnehmer.

6. Vergütung und Fälligkeit der Vergütung

6.1) Die Vergütung für die Erstellung von Entwürfen, deren Umwandlung, Reinzeichnung und die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage der zuvor vereinbarten Preise. Als schriftlicher Nachweis dient die dem Auftraggeber zugesandte Auftragsbestätigung.

6.2) Alle Preise sind in EURO ausgewiesen und verstehen sich netto. Eine gesetzliche Mehrwertsteuer wird mit 19 Prozent ausgewiesen.

6.3) Die Nutzungsrechte an den Entwürfen gehen erst nach vollständiger Zahlung des Rechnungsbetrages durch den Auftraggeber an diesen über.

6.4) Die Vergütung für die Erstellung der Entwürfe wird mit deren Beauftragung fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

6.5) Die Vergütung für eine Umwandlung / Reinzeichnung der Entwürfe wird mit deren Beauftragung fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

6.6) Die vereinbarte Vergütung ist in vollem Umfang und ohne Abzüge sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.

6.7) Die Bezahlung erfolgt per Vorkasse / Überweisung durch den Auftraggeber.

6.8) Bei Ausbleiben der Zahlung oder Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers kann heischmedia gesetzliche Verzugszinsen verlangen. Zusätzlich kann heischmedia weitere entstehende Kosten in voller Höhe, mindestens jedoch eine Bearbeitungspauschale von 5,- EUR, geltend machen.

7. Gewährleistung, Mängel und Haftung

7.1) heischMedia verpflichtet sich, jeden Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt durchzuführen.

7.2) heischMedia verpflichtet sich, bei mangelhafter Leistung kostenlos nachzubessern, sofern die mangelhafte Leistung nicht auf falschen oder unklaren Angaben des Auftraggebers beruht.

7.3) Die übermittelten Dateien sind seitens des Auftraggebers auf deren Eignung zur Weiterverbreitung zu prüfen. Eine Weiterverbreitung darf nur erfolgen, wenn hinsichtlich der einwandfreien Durchführung keine Bedenken bestehen.

7.4) Jegliche Beanstandungen sind unmittelbar, spätestens jedoch sieben Tage nach Übermittlung bzw. Bereitstellung der Entwürfe / Reinzeichnung schriftlich bei heischMedia geltend zu machen. Nach Ablauf der 7-Tage-Frist gilt das Werk als mangelfrei abgenommen. Nachbesserungen, die nach dieser Zeit in Auftrag gegeben werden, bedürfen eines neuen Auftrages mit damit verbundenen weiteren Kosten.

7.5) Eine Gewährleistungshaftung für geringfügige, technisch bedingte Abweichungen ist ausgeschlossen. Als technisch bedingt gilt zum Beispiel eine farbliche Abweichung des Drucks von Darstellungen am Bildschirm. Es wird ausdrücklich auf die Pflicht des Auftraggebers in Punkt 7.3 hingewiesen.

7.6) Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Insbesondere Ersatz von Schäden, die nicht an der erbrachten Leistung selbst entstanden sind. Ausgenommen ist der Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Des Weiteren haftet heischmedia bei einer Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7.7) Die Höhe etwaiger Ansprüche ist begrenzt auf die Höhe des Auftragswertes.

7.8) Werden bei der Verwendung der von heischMedia erstellten Werke fremde Schutzrechte verletzt, so haftet heischMedia nur, wenn die fremden Schutzrechte gegenüber heischMedia bekannt waren. Von allen übrigen Ansprüchen Dritter aus der Verletzung fremder Schutzrechte stellt der Auftraggeber heischMedia frei. Eine Haftung von heischMedia für Wettbewerbsverstöße ist ausgeschlossen, der Auftraggeber stellt heischMedia von etwaigen Schadenersatzansprüchen Dritter frei.

7.9) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von heischMedia nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat heischMedia nicht zu vertreten. Sie berechtigen heischMedia dazu, die Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

8. Auftragsvergabe durch heischMedia

8.1) Bei der Vergabe eines Auftrages jedweder Art durch heischMedia an einen externen Auftragnehmer versteht sich die vereinbarte Vergütung als Endpreis. Eventuell anfallende Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer gelten hier als bereits enthalten.

8.2) Bei der Vergabe von Texterstellungsaufträgen ist Unique Content absolut verpflichtend. Eingelieferte Texte, die den Plagiatcheck, auch zu Teilen, nicht bestehen, werden nicht vergütet. Sollte der Content bereits veröffentlicht worden sein, fällt eine pauschale Vertragsstrafe nach Punkt 5.3 dieser AGB in Höhe von 5.000 Euro netto an. Schadensersatzansprüche bleiben überdies vorbehalten. Es bleibt dem Auftragnehmer nachgelassen, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.

8.2.1) Eingelieferte Texte, die den Plagiatcheck, auch zu Teilen, nicht bestehen, können durch den Auftragnehmer bis zu 3 Mal nachgebessert werden, bis diese den genannten Anforderung von heischMedia entsprechen. Erst nach Abnahme durch heischMedia werden diese vergütet. Sollte der Content nach Punkt 8.2 bereits veröffentlicht worden sein, ist eine Nachbesserung durch den Auftragnehmer Pflicht. Eine Vergütung erfolgt aufgrund des realisierten Schadens jedoch keinesfalls. Etwaige bereits gezahlte Vergütungen werden ab diesem Punkt durch heischMedia wieder zurückgefordert.

8.2.2) Eingelieferte Texte gelten erst dann als abgenommen, wenn diese den Erwartungen von heischMedia und den Anforderungen des Briefings entsprechen.

8.3) Aufträge, die erst nach einer bei der Auftragsvergabe vereinbarten Abgabefrist eingereicht werden (also Überschreitung der Deadline), aber sich um weniger als 3 Tage verspäten, werden lediglich zu 70 Prozent vergütet. Aufträge, die erst 4 Tage oder später nach einer bei der Auftragsvergabe vereinbarten Abgabefrist eingereicht werden (also Überschreitung der Deadline), werden lediglich zu 50 Prozent vergütet. Aufträge, die sich um mehr als 10 Tage oder 50 Prozent der vereinbarten Bearbeitungsdauer verzögern – je nachdem, welche Grenze zuerst erreicht wird – werden nicht vergütet.

Beispiel: Auftragsstart am 01.01.2016, Deadline 31.01.2016, tatsächliche Abgabe 16.02.2016. Der Auftrag wurde 16 Tage zu spät abgegeben, womit die zusätzliche Bearbeitungszeit mehr als 50 Prozent der eigentlichen Bearbeitungszeit ausmacht. Es wird keine Vergütung gezahlt.

8.3.1) Handelt es sich bei dem Content um tägliche News, Wett-Tipps zu fest terminierten Ereignissen oder ähnlichen Texten, entfällt bei zu später Abgabe eine Vergütung gänzlich.

8.4) Werden bei der Verwendung der vom Auftragnehmer erstellten Werke fremde Schutzrechte verletzt, so haftet der Auftragnehmer hierfür in voller Höhe. Von sämtlichen Ansprüchen Dritter aus der Verletzung fremder Schutzrechte stellt der Auftragnehmer heischMedia frei. Eine Haftung von heischMedia für Wettbewerbsverstöße ist ausgeschlossen.

8.5) Weist ein Auftragnehmer einen bereits zugeteilten Auftrag nachträglich ab – ausgenommen ist der Todesfall des Auftragnehmers selbst – verpflichtet sich der Auftragnehmer eigenständig nach einem Ersatz zu suchen, der die Aufgabe unter Berücksichtigung der ursprünglichen Deadline bewältigt. Sollte dies nicht möglich sein – da er niemanden kennt oder die Deadline bereits überschritten ist – wird dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber ein Schadenersatz in Höhe des Netto-Auftragswerts zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.

8.6) Weist ein Auftragnehmer einen Auftrag im Bereich der täglichen News oder fest-terminierten Wett-Tipps nachträglich ab oder verfasst diesen schlichtweg nicht bzw. zu spät, entfällt die Vergütung gänzlich. Darüber hinaus wird dem Auftragnehmer eine Strafe in Höhe der Vergütung des Textes (anhand von Durchschnittswerten vergangener, ähnlicher Texte) in Rechnung gestellt. Sollte Aufträge auf diese Weise nur zum Teil erstellt worden sein, werden die Strafsummen mit den realisierten Vergütungen verrechnet.

9. Verschwiegenheit bei Auftragsvergabe durch heischMedia

9.1 ) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle vertraulichen Angelegenheiten – insbesondere Kundendaten, Inhalte, Preise, vereinbarte Konditionen usw. – während und nach Beendigung der Zusammenarbeit Verschwiegenheit zu wahren. Dies gilt auch für das Bestehen und den Inhalt dieser Vereinbarung.

9.2) Gleichgültig ist, wie der Auftragnehmer Kenntnis erlangt hat. Die Verschwiegenheitsverpflichtung umfasst alle Informationen, die bei direkter Zusammenarbeit, bei Gelegenheit oder sonstiger Tätigkeit im Rahmen der Zusammenarbeit erlangt wurden.

9.3) Es wird insbesondere dafür Sorge getragen, dass die vorgenannten Daten und Informationen auch nicht durch Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, sonstige Dritte oder durch Familienangehörigen eingesehen oder weitergegeben werden. Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die durch diese Art der Verletzung der Verschwiegenheitspflicht erwachsen, wie für eigenes Verschulden.

9.4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Einsätzen, bei denen es nötig wird, dass Der Auftragnehmer direkt mit dem Kunden in Kontakt tritt, Stillschweigen über sämtliche Konditionen und sonstige Geschäftsinterna zwischen heischmedia und dem Auftragnehmer zu bewahren. Der Auftragnehmer tritt bei einem etwaigen Kundenkontakt immer im Namen von heischMedia auf.

9.5) Diese Verpflichtung gilt insbesondere auch für die von heischMedia zur Verfügung gestellten “Stylesheets“ (kurz SS) und sonstigen Dokumente. heischMedia stellt die SSs und sonstigen Dokumente ausschließlich zur Nutzung durch den Auftragnehmer zur Verfügung. Eine Nutzung darf ausschließlich für Aufträge von heischMedia erfolgen. Die SSs und sonstigen Dokumente dürfen weder entgeltlich noch unentgeltlich oder in sonst irgendeiner Weise an Dritte vollständig oder in Teilen weitergegeben werden. Dritten darf keine Kenntnis über den Inhalt oder Teile des Inhalts oder den Aufbau der SSs und sonstigen Dokumente verschafft beziehungsweise gewährt werden. Die von heischMedia gelieferten SSs und sonstigen Dokumente sind nach Beendigung einer Zusammenarbeit mit heischMedia (oder dem Endkunden) zu löschen. Etwaige Änderungen sind mit heischMedia abzustimmen und nur nach Zustimmung von heischMedia in das SS oder die sonstigen Dokumente aufzunehmen.

9.6) Sollten Zweifel über die Vertraulichkeit von Informationen bestehen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, Rücksprache mit heischMedia zu halten. Kann eine Klärung nicht erreicht werden, ist immer von Vertraulichkeit auszugehen.

9.7) Diese Vereinbarung gilt nicht für bereits bekannte, öffentliche oder von Dritten ohne Verletzung der Vertraulichkeit übermittelte Informationen. Ebenso gilt sie nicht für Informationen, die aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen, rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidungen oder behördlicher Anordnungen bekannt gegeben werden müssen. Soweit rechtlich zulässig, ist der zur Bekanntgabe verpflichtete Auftragnehmer jedoch gehalten, heischmedia vorab beziehungsweise unverzüglich über die Bekanntgabe zu unterrichten, und sich zu bemühen, die Informationen nicht allgemein bekannt zu geben und eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung abzuschließen.

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Unwirksamkeit

10.1) Für die von heischMedia auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge und für die hieraus folgenden Ansprüche, gleich welcher Art, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.2) Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus den Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien sich ergebenden Streitigkeiten, insbesondere über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist – soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz von heischmedia.

10.3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: 01.01.2016