Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die AGB für Verträge vom 01.01.2016 bis 31.12.2023 finden Sie hier

 

Teil A – (allgemeine Bedingungen)

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die die heischMedia GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend: „Auftraggeber“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

1.2) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die heischMedia GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die heischMedia GmbH auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält, oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet, deren Bedingungen den AGB von heischmedia entgegenstehende oder von diesen abweichende Sachverhalte enthalten.

1.3) Die heischMedia GmbH wird die die jeweiligen Vertragsverhältnisse betreffenden Daten nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften verarbeiten und speichern. Die Einzelheiten ergeben sich aus der auf unserer Website verfügbaren Datenschutzerklärung.

1.4) Der zwischen der heischMedia GmbH und dem Auftraggeber geschlossene  Vertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechtsübereinkommens. Ist der Auftraggeber jedoch Verbraucher und hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, so bleibt ihm der Schutz nach den maßgeblichen Bestimmungen des Aufenthaltsstaats, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf, erhalten.

1.5) Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des § 1 Abs. 1 HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Berlin für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen können wir oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben. Erfüllungsort ist Berlin.

1.6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

2. Vertragsabschluss

2.1) Hat der Auftraggeber seinen Auftrag per E-Mail an [email protected] übermittelt, erhält er durch heischMedia hierüber eine Auftragsbestätigung. Mit Eingang der Auftragsbestätigung beim Auftraggeber ist der Vertrag mit heischMedia zustande gekommen, wenn er nicht spätestens binnen 4 Wochen von der heischMedia GmbH abgelehnt wird.

2.2) Schlüssig zustande kommt der Vertrag in jedem Fall durch Absenden der Entwürfe durch heischMedia an den Kunden.

2.3) heischMedia steht es frei, eingegangene Bestellungen jederzeit ohne Angabe eines Grundes abzulehnen.

2.4) Widerrufsrecht des Kunden nach dem Fernabsatzgesetz:

Soweit es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher (§13 BGB) handelt, gilt folgendes:

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:

A. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (heischMedia GmbH, Kemperplatz 1, 10785 Berlin, Tel.: +49 (0) 30 / 208 478 07, E-Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren oder Dienstleistungen, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.

B. Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An
heischMedia GmbH
Kemperplatz 1
10785 Berlin
Deutschland

Tel.: +49 (0) 30 / 208 478 07
E-Mail: [email protected]

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren  (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

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Bestellt am (*) ____________ / erhalten am (*) __________________

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Name des/der Verbraucher(s)

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Anschrift des/der Verbraucher(s)

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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

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Datum

(*) Unzutreffendes streichen

3. Subunternehmer

3.1) Die heischMedia GmbH ist berechtigt, bei Erbringung ihrer Leistungen Dritte als (Sub-) Auftragnehmer einzusetzen.

3.2) Sub-Unternehmer (Auftragnehmer) der heischMedia GmbH verpflichten sich, für die Dauer der Zusammenarbeit und darüber hinaus 12 Monate nach Beendigung der Zusammenarbeit, den Kunden der heischMedia GmbH, die durch die Aufträge kenntlich werden, nicht die eigene Dienstleistung selbst oder über Dritte aktiv anzubieten. Ausgenommen hiervon sind bereits vor Beginn der Zusammenarbeit mit der heischMedia GmbH, aktive und bestehende Geschäftsverbindungen. Bei Zuwiderhandlung ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 EUR netto je Verstoß verpflichtet. Schadensersatzansprüche bleiben überdies vorbehalten. Es bleibt dem Auftragnehmer nachgelassen, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.

3.3) Bei lediglich leicht fahrlässigen Verstößen, reduziert sich die Vertragsstrafe auf 2.500,00 EUR netto. Die Beweislast für einen lediglich leicht fahrlässigen Verstoß liegt bei dem Auftragnehmer.

4. Ablehnung von Aufträgen

4.1) Die heischMedia GmbH ist berechtigt, die Annahme oder die Ausführung von Aufträgen abzulehnen, wenn deren Inhalt oder Form gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften verstößt oder die heischMedia GmbH aus sonstigen Gründen nicht zumutbar ist (z.B. wegen Verstoß gegen religiöse und politische Neutralität, wegen absehbarer – auch nur vorübergehender – Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers oder weil der Auftraggeber der heischMedia GmbH gegenüber mit fälligen Zahlungen, auch aus anderen bei der heischMedia GmbH getätigten Aufträgen, in Verzug ist).

4.2) Die heischMedia GmbH ist zu einer Prüfung der gewünschten Inhalte nicht verpflichtet. Der Auftraggeber gewährleistet, dass von ihm zur Vertragserfüllung gestellte Vorlagen, Unterlagen oder Daten frei von Rechten Dritter und für das Herstellungsverfahren von der heischMedia GmbH geeignet sind. Er stellt die heischMedia GmbH von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere Wettbewerbs-, Urheber-, marken- und namensrechtlicher Art, sowie von den Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung, frei.

4.3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit die heischMedia GmbH die vertraglich vereinbarten Leistungen durchführen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen erteilen. Bei trotz Fristsetzung nicht rechtzeitig vom Auftraggeber gestellten erforderlichen Unterlagen ist die heischMedia GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Inhalt insoweit nach eigenem Ermessen zu gestalten. Falls die heischMedia GmbH Extraaufwand betreiben muss, der durch unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entsteht, werden die Kosten dafür dem Auftraggeber gemäß aktueller Preisliste in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber stellt die heischMedia GmbH aus allen Ansprüchen Dritter frei, die die beauftragten Auftragsinhalte oder Anwendungen betreffen. Werden Verstöße gegen Vorschriften oder Rechte gerügt, ist die heischMedia GmbH nach pflichtgemäßer Prüfung berechtigt, seine Leistung ohne Auswirkung auf die vereinbarte Vergütung einzustellen.

5. Haftung Dritter 

5.1) Werbeagenturen als Auftraggeber für deren Kunden sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen gegenüber ihren Kunden an die Preisliste der heischMedia GmbH zu halten. Sie erhalten eine Agenturprovision nur, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist und nur in dieser Höhe. Die heischMedia GmbH ist durch den Auftrag einer Werbeagentur nicht gehindert, mit dem Kunden der Werbeagentur eine Abänderung der von der Werbeagentur für ihn beauftragten Leistung zu vereinbaren, soweit damit nicht der Zahlungsanspruch der Werbeagentur gegenüber dem Kunden beeinträchtigt wird. Die Werbeagentur ist nicht berechtigt, Leistungen der heischMedia GmbH, die im Rahmen dieses Vertrags erbracht wurden, selbst oder für den Kunden zu verwerten oder auf Dritte zu übertragen.

6. Haftung

6.1) Die heischMedia GmbH haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, für den Ersatz von Schäden nur insoweit, als ihr, seinen leitenden Angestellten oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen oder der Schaden auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die heischMedia GmbH nur, soweit es sich um eine den Vertragszweck gefährdende Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. In diesem Fall ist die Haftung auf typische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt.

6.2) Soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, haftet die heischMedia GmbH für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung ebenfalls auf typische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine weitergehende Haftung der heischMedia GmbH ist ausgeschlossen. Im Fall höherer Gewalt erlischt jede Haftung der heischMedia GmbH auf Schadenersatz. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die heischMedia GmbH unverzüglich zu informieren, wenn es zu einer missbräuchlichen Nutzung seines Passwortes oder Accounts gekommen ist oder Sie wissen oder befürchten, dass Dritte von seinem Passwort oder Account Kenntnis erlangt haben.

7. Preise und Zahlung

7.1) Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die vereinbarte Vergütung wie auch vertragsgemäß zu verauslagende Kosten erfolgen entsprechend des abgeschlossenen Vertragsmodelles und den zu Grunde liegenden Zahlungsmodalitäten, soweit nichts anderes vereinbart ist.

7.2) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Leistung erfolgt ist.

7.3) Die heischMedia GmbH ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen der heischMedia GmbH durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.

8. Urheberrecht und Nutzungsrechte bei Design- & Content-Leistungen

8.1) Die heischMedia GmbH ist bei der Ausführung des Vertrages in der Gestaltung frei.

8.2) Alle Entwürfe und eventuell späteren Änderungen sind als geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelung auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Damit stehen der heischMedia GmbHdie urheberrechtlichen Ansprüche aus den §§97 ff. UrhG zu.

8.3) Vorschläge und Weisungen durch den Auftraggeber begründen kein Miturheberrecht.

8.4) Die von der heischMedia GmbH erstellten Entwürfe dürfen seitens des Auftraggebers bis zur Bezahlung des Nutzungshonorars nur zur Anschauung und Prüfung verwendet werden. Die Entwürfe dürften Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Es ist ausdrücklich untersagt die Entwürfe – auch in abgeänderter Form – für Testzwecke (z.B. auf Internetseiten, Drucksachen o.ä.) zu verwenden.
Zuwiderhandlungen verstoßen gegen das Urheberrechtgesetz und können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.

8.5) In Zweifelsfällen ist der Auftraggeber verpflichtet einen Nachweis zu erbringen, dass ein abgeänderter Entwurf unabhängig und ohne Kenntnis der Entwürfe von der heischMedia GmbH zustande gekommen ist. Diese Regelung gilt nicht für Verbraucher.

8.6) Die heischMedia GmbH räumt dem Auftraggeber mit Bezahlung des Nutzungshonorars die zeitlich und örtlich uneingeschränkte Nutzung eines Entwurfes ein (Lizenz). Eine Veränderung von Reinzeichnungen oder die Verwendung von Entwürfen – auch in abgeänderter Form – ist nicht gestattet. Nutzungsrechte für Entwürfe, für die der Auftraggeber kein Nutzungshonorar gezahlt hat, verbleiben bei der heischMedia GmbH.

8.7) Die heischMedia GmbH wird die Entwürfe nach bestem Wissen und Gewissen anfertigen. Eine Gewährleistung für die Einzigartigkeit oder Schutzfähigkeit der Entwürfe übernimmt die heischMedia GmbH jedoch nicht.

8.8) Bei patentrechtlichen Anmeldungen der Entwürfe als Warenzeichen o.ä. hat der Auftraggeber die Schutzfähigkeit zu prüfen. Ist der patentrechtliche Schutz nicht möglich, entsteht daraus keinerlei Anspruch auf Nachbesserung oder Schadensersatz gegenüber heischmedia.

8.9) Die heischMedia GmbH ist berechtigt, Entwürfe und auch fertige Aufträge jedweder Art zur Eigenwerbung zu verwenden.

8.10) Für Sub-Unternehmer der heischMedia GmbH gilt: Mit Überweisung der Rechnung durch die heischMedia GmbH an die Auftraggnehmer (Sub-Unternehmer) gehen die weltweit uneingeschränkten wirtschaftlich bedeutsamen Nutzungs- und Verwertungsrechte an heischMedia unwiderruflich über.

8.11) Für den Fall einer unbefugten Nutzung der Entwürfe ist der Auftraggeber darüber hinaus verpflichtet, eine Vertragsstrafe i.H.v. 2.500,- EUR an die heischMedia GmbH zu zahlen. Weitere Ansprüche der heischMedia GmbH aus der Urheberrechtsverletzung werden hierdurch nicht berührt.

9. Gewährleistung, Mängel und Haftung

9.1) Die heischMedia GmbH verpflichtet sich, jeden Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt durchzuführen.

9.2) Die heischMedia GmbH verpflichtet sich, bei mangelhafter Leistung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nachzubessern, sofern die mangelhafte Leistung nicht auf falschen oder unklaren Angaben des Auftraggebers beruht.

9.3) Die übermittelten Dateien sind seitens des Auftraggebers auf deren Eignung zur Weiterverbreitung zu prüfen. Eine Weiterverbreitung darf nur erfolgen, wenn hinsichtlich der einwandfreien Durchführung keine Bedenken bestehen.

9.4) Jegliche Beanstandungen sind unmittelbar, spätestens jedoch sieben Tage nach Übermittlung bzw. Bereitstellung der Entwürfe / Auftragsergebnisse schriftlich bei der heischMedia GmbH geltend zu machen. Nach Ablauf der 7-Tage-Frist gilt das Werk als mangelfrei abgenommen. Nachbesserungen, die nach dieser Zeit in Auftrag gegeben werden, bedürfen eines neuen Auftrages mit damit verbundenen weiteren Kosten.

9.5) Eine Gewährleistungshaftung für geringfügige, technisch bedingte Abweichungen ist ausgeschlossen. Als technisch bedingt gilt zum Beispiel im Falle von Design-Dienstleistungen eine farbliche Abweichung des Drucks von Darstellungen am Bildschirm. Es wird ausdrücklich auf die Pflicht des Auftraggebers in Punkt 9.3 hingewiesen.

9.6) Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Insbesondere Ersatz von Schäden, die nicht an der erbrachten Leistung selbst entstanden sind. Ausgenommen ist der Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Des Weiteren haftet die heischMedia GmbH bei einer Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

9.7) Die Höhe etwaiger Ansprüche ist begrenzt auf die Höhe des Auftragswertes.

9.8) Werden bei der Verwendung der von durch die heischMedia GmbH erstellten Werke fremde Schutzrechte verletzt, so haftet die heischMedia GmbH nur, wenn die fremden Schutzrechte gegenüber der heischMedia GmbH bekannt waren. Von allen übrigen Ansprüchen Dritter aus der Verletzung fremder Schutzrechte stellt der Auftraggeber die heischMedia GmbH frei. Eine Haftung der heischMedia GmbH für Wettbewerbsverstöße ist ausgeschlossen, der Auftraggeber stellt die heischMedia GmbH von etwaigen Schadenersatzansprüchen Dritter frei.

9.9) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt der heischMedia GmbH nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat die heischMedia GmbH nicht zu vertreten. Sie berechtigen die heischMedia GmbH dazu, die Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

Teil B – (besondere Bedingungen)

1. Suchmaschinenoptimierung

1.1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit keine eigenständigen OnPage- oder OffPage-Optimierungen (unkontrollierter, nicht natürlicher Linkaufbau) ohne Absprache mit der heischMedia GmbH durchzuführen. Die heischMedia GmbH übernimmt keine Haftung für eigenmächtige OnPage- oder OffPage-Veränderungen auf der Webseite des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich – sofern nicht anders vereinbart – der heischMedia GmbH Zugang zu sogenannten Trackingtools (bspw. ETracker, Google-Analytics), FTP-Zugriff und/oder CMS- Zugang (bspw. Joomla, WordPress, Typo3) während der gesamten Vertragslaufzeit zu gewähren.

1.2) Ein Redesign (Neugestaltung) der Website des Auftraggebers oder eine Überarbeitung der Seitenstruktur werden nicht ohne vorherige Absprache mit der heischMedia GmbH durchgeführt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Vertragsbeginn sämtliche Domains zu nennen, welche seine Webpräsenz wiedergeben. Sollte die heischMedia GmbH von Seiten des Auftraggebers keinen Zugang zum Tracking-Tool, kein FTP-Zugriff und /oder CMS-Zugang gewährt werden, trägt der Auftraggeber eventuell anfallende Kosten durch Aufwendungen eines Dritten (z.B. Internetagenturen oder Provider).

1.3) Das Google-Ranking und damit die Entwicklung der Website wird durch die heischMedia GmbH regelmäßig überwacht und durchgeführt. Maßgeblich ist hierbei – sofern nicht anders vereinbart – der Index von Google Deutschland (google.de).

2. Agentur- und Gestaltungsleistungen

2.1) Die Ansicht einer durch die heischMedia GmbH auftragsgemäß erstellten Agentur- und Gestaltungsleistung zum Zweck der Freigabe durch den Auftraggeber erfolgt online im Internet. Bei Druckaufträgen ist die heischMedia GmbH zur Übermittlung von Korrekturabzügen nicht verpflichtet. Die Freigabe jeglicher beauftragter und von der heischMedia GmbH erstellter Agentur- und Gestaltungsleistungen gilt vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung als erteilt, soweit der Auftraggeber dieser nicht nach deren Übermittlung binnen 8 Tagen online oder schriftlich gegenüber der heischMedia GmbH widerspricht.

2.2) Änderungen des ursprünglich beauftragten Inhaltes bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der heischMedia GmbH; gleiches gilt für nachträgliche Änderungen des Inhalts durch den Auftraggeber selbst nach Freischaltung bzw. Freigabe der Agentur- und Gestaltungsleistung, soweit diese Veränderungsmöglichkeit durch den Auftraggeber nicht bereits Vertragsinhalt ist.

2.3) Der Auftraggeber räumt der heischMedia GmbH das Recht ein, ein Logo der heischMedia GmbH und einen Urheberhinweis in die Agentur- und Gestaltungsleistung einzubinden und diesen, soweit rechtlich zulässig und technisch möglich, gegebenenfalls mit der Website der heischMedia GmbH zu verlinken. Der Auftraggeber wird alle Schutzvermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen, soweit nicht zwingende rechtliche Gründe oder überwiegende Interessen des Auftraggebers dagegen sprechen. Dies gilt insbesondere auch für in einem etwaigen Quellcode angebrachte Hinweise auf den Urheber. Dies ändert nichts daran, dass der Auftraggeber für den Inhalt der erstellten Gestaltung nach Freigabe selbst haftet und die heischMedia GmbH aus allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freistellt.

2.4) Die heischMedia GmbH hat das Recht, die beauftragte Vertragsleistung oder Vorstufen dazu, auch soweit sie vom Auftraggeber dazu gestellten Vorlagen beinhaltet, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere auch in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und, wenn dies möglich ist, dazu entsprechende Links in ihrem Internetauftritt zu setzen.

2.5) Eine von der heischMedia GmbH erstellte Agentur- und Gestaltungsleistung ist regelmäßig urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber ist deshalb ohne schriftliche Zustimmung der heischMedia GmbH nicht berechtigt, diese Inhalte anderweitig selbst zu nutzen oder zu verwerten oder nach Vertragende bei einem anderen Anbieter oder Dritten weiter zu nutzen oder benutzen zu lassen. Die Urheberrechte und die urheberrechtlichen Nutzungsrechte verbleiben bei der heischMedia GmbH, soweit nichts anderes vereinbart.

Teil C – (gesonderte Bedingungen zu Sub-Unternehmern)

1. Auftragsvergabe durch heischMedia

1.1) Bei der Vergabe eines Auftrages jedweder Art durch heischMedia an einen externen Auftragnehmer versteht sich die vereinbarte Vergütung als Endpreis. Eventuell anfallende Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer gelten hier als bereits enthalten.

1.2) Bei der Vergabe von Texterstellungsaufträgen ist unique Content absolut verpflichtend. Eingelieferte Texte, die den Plagiatcheck, auch zu Teilen, nicht bestehen, werden nicht vergütet.

1.3) Eingelieferte Texte, die den Plagiatcheck, auch zu Teilen, nicht bestehen, können durch den Auftragnehmer bis zu 3 Mal nachgebessert werden, bis diese den genannten Anforderung von heischMedia entsprechen. Erst nach Abnahme durch heischMedia werden diese vergütet. Sollte der Content nach Punkt 1.2 bereits veröffentlicht worden sein, ist eine Nachbesserung durch den Auftragnehmer Pflicht. Eine Vergütung erfolgt aufgrund des realisierten Schadens jedoch keinesfalls. Etwaige bereits gezahlte Vergütungen werden ab diesem Punkt durch heischMedia wieder zurückgefordert.

1.4) Eingelieferte Texte gelten erst dann als abgenommen, wenn diese den Anforderungen des Briefings entsprechen.

1.5) Aufträge, die erst nach einer bei der Auftragsvergabe vereinbarten Abgabefrist eingereicht werden (also Überschreitung der Deadline), aber sich um weniger als 3 Tage verspäten, werden zu 100 Prozent vergütet. Aufträge, die erst 4 Tage oder später nach einer bei der Auftragsvergabe vereinbarten Abgabefrist eingereicht werden (also Überschreitung der Deadline), werden lediglich zu 80 Prozent vergütet. Aufträge, die sich um mehr als 10 Tage oder 50 Prozent der vereinbarten Bearbeitungsdauer verzögern – je nachdem, welche Grenze zuerst erreicht wird – werden nur zu 65 Prozent vergütet.

Beispiel: Auftragsstart am 01.01.2024, Deadline 31.01.2024, tatsächliche Abgabe 16.02.2024. Der Auftrag wurde 16 Tage zu spät abgegeben, womit die zusätzliche Bearbeitungszeit mehr als 50 Prozent der eigentlichen Bearbeitungszeit ausmacht. Es werden nur 65 Prozent vergütet.

1.6) Handelt es sich bei dem Content um tägliche News, Wett-Tipps zu fest terminierten Ereignissen oder ähnlichen Texten, entfällt bei zu später Abgabe eine Vergütung gänzlich.

1.7) Werden bei der Verwendung der vom Auftragnehmer erstellten Werke fremde Schutzrechte verletzt, so haftet der Auftragnehmer hierfür in voller Höhe. Von sämtlichen Ansprüchen Dritter aus der Verletzung fremder Schutzrechte stellt der Auftragnehmer heischMedia frei. Eine Haftung von heischMedia für Wettbewerbsverstöße ist ausgeschlossen.

1.8) Weist ein Auftragnehmer einen bereits zugeteilten Auftrag nachträglich ab – ausgenommen ist der Todesfall des Auftragnehmers selbst – verpflichtet sich der Auftragnehmer eigenständig nach einem Ersatz zu suchen, der die Aufgabe unter Berücksichtigung der ursprünglichen Deadline bewältigt. Sollte dies nicht möglich sein – da er niemanden kennt oder die Deadline bereits überschritten ist – wird dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber ein Schadenersatz in Höhe des Netto-Auftragswerts zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.

1.9) Weist ein Auftragnehmer einen Auftrag im Bereich der täglichen News oder fest-terminierten Wett-Tipps nachträglich ab oder verfasst diesen schlichtweg nicht bzw. zu spät, entfällt die Vergütung gänzlich. Darüber hinaus wird dem Auftragnehmer eine Strafe in Höhe der Vergütung des Textes (anhand von Durchschnittswerten vergangener, ähnlicher Texte) in Rechnung gestellt. Sollte Aufträge auf diese Weise nur zum Teil erstellt worden sein, werden die Strafsummen mit den realisierten Vergütungen verrechnet.

2. Verschwiegenheit bei Auftragsvergabe durch heischMedia

2.1 ) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle vertraulichen Angelegenheiten – insbesondere Kundendaten, Inhalte, Preise, vereinbarte Konditionen usw. – während und nach Beendigung der Zusammenarbeit Verschwiegenheit zu wahren. Dies gilt auch für das Bestehen und den Inhalt dieser Vereinbarung.

2.2) Gleichgültig ist, wie der Auftragnehmer Kenntnis erlangt hat. Die Verschwiegenheitsverpflichtung umfasst alle Informationen, die bei direkter Zusammenarbeit, bei Gelegenheit oder sonstiger Tätigkeit im Rahmen der Zusammenarbeit erlangt wurden.

2.3) Es wird insbesondere dafür Sorge getragen, dass die vorgenannten Daten und Informationen auch nicht durch Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, sonstige Dritte oder durch Familienangehörigen eingesehen oder weitergegeben werden. Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die durch diese Art der Verletzung der Verschwiegenheitspflicht erwachsen, wie für eigenes Verschulden.

2.4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Einsätzen, bei denen es nötig wird, dass Der Auftragnehmer direkt mit dem Kunden in Kontakt tritt, Stillschweigen über sämtliche Konditionen und sonstige Geschäftsinterna zwischen heischmedia und dem Auftragnehmer zu bewahren. Der Auftragnehmer tritt bei einem etwaigen Kundenkontakt immer im Namen von heischMedia auf.

2.5) Diese Verpflichtung gilt insbesondere auch für die von heischMedia zur Verfügung gestellten “Stylesheets“ (kurz SS) und sonstigen Dokumente. heischMedia stellt die SSs und sonstigen Dokumente ausschließlich zur Nutzung durch den Auftragnehmer zur Verfügung. Eine Nutzung darf ausschließlich für Aufträge von heischMedia erfolgen. Die SSs und sonstigen Dokumente dürfen weder entgeltlich noch unentgeltlich oder in sonst irgendeiner Weise an Dritte vollständig oder in Teilen weitergegeben werden. Dritten darf keine Kenntnis über den Inhalt oder Teile des Inhalts oder den Aufbau der SSs und sonstigen Dokumente verschafft beziehungsweise gewährt werden. Die von heischMedia gelieferten SSs und sonstigen Dokumente sind nach Beendigung einer Zusammenarbeit mit heischMedia (oder dem Endkunden) zu löschen. Etwaige Änderungen sind mit heischMedia abzustimmen und nur nach Zustimmung von heischMedia in das SS oder die sonstigen Dokumente aufzunehmen.

2.6) Sollten Zweifel über die Vertraulichkeit von Informationen bestehen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, Rücksprache mit heischMedia zu halten. Kann eine Klärung nicht erreicht werden, ist immer von Vertraulichkeit auszugehen.

2.7) Diese Vereinbarung gilt nicht für bereits bekannte, öffentliche oder von Dritten ohne Verletzung der Vertraulichkeit übermittelte Informationen. Ebenso gilt sie nicht für Informationen, die aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen, rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidungen oder behördlicher Anordnungen bekannt gegeben werden müssen. Soweit rechtlich zulässig, ist der zur Bekanntgabe verpflichtete Auftragnehmer jedoch gehalten, heischmedia vorab beziehungsweise unverzüglich über die Bekanntgabe zu unterrichten, und sich zu bemühen, die Informationen nicht allgemein bekannt zu geben und eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung abzuschließen.

Stand: 01.01.2024