Amazon ist schon ein toller Marktplatz für Verkäufer – Gigantische Kundenbasis, Cross-Selling-Potential, hoher Trust-Faktor und natürlich erstklassige Conversion Optimierung. Kein Wunder also, dass immer mehr Verkäufer auf diesen Markt drängen. Allerdings solltet ihr alle vor lauter Goldgräber-Euphorie und Freude nicht vergessen, dass es Regeln gibt, an die wir uns halten müssen. Ansonsten riskiert ihr Verwarnungen oder sogar die Account-Sperrung. Da wir bislang im Blog noch keine klassischen Top-X-Listen hatten, die aber so verdammt kreativ sind, haben wir hier endlich eine erstellt und zeigen euch, was ihr nicht machen solltet, wenn ihr von Amazon keine Schelle bekommen wollt.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Bevor wir in die spezifischen Fehler gehen, noch eine kleine Anmerkung: Wenn wir hier Beispielbilder verwenden, sind diese weder als Kritik an der Marke dahinter, noch am Produkt selbst zu verstehen. Sie dienen rein der beispielhaften Darstellung der Fehler. Sollten wir ein Produkt von euch zufällig erwischt haben, dann Glückwunsch! Ihr habt soeben eine kostenlose Beratung erhalten.
Fehler #1: Produktbilder mit „Mehrwert“
Wenn ich mir die Produktkategorien unserer Kunden anschaue, trifft mich meist der Schlag. Nicht nur, dass die Leute die lustigsten Dinge in ihre Produktbilder packen (also generell), es wird auch eifrig gegen die Amazon Richtlinien verstoßen. Teilweise weniger stark, teilweise doch schon etwas deftiger. Als Beispiel habe ich hier mal die Knoblauchpresse genommen und alles gelb markiert, was gegen die Amazon Richtlinien verstößt und somit nicht für Amazon SEO gedacht ist.
1. Logos, Brandings etc.
Was Amazon gar nicht mag, sind Fremdverweise auf andere Marken und Unternehmen. Ist ja auch klar, denn der Großteil der Amazon-Nutzer glaubt auch heutzutage noch, dass sie alles bei Amazon selbst kaufen. Das möchte bitte auch so bleiben. Ausnahmen bilden nur Gegenstände, die zum Produkt gehören (und mit verschickt werden) oder das Produkt selbst, auf denen das Logo angebracht ist. So wie es hier „Sandehaus“ macht, ist es aber verboten.
2. Gegenstände, die nicht dazugehören
Ebenfalls nicht erlaubt, ist das Unterbringen von Gegenständen auf dem Bild, die nicht mitverkauft werden. Bei der Knoblauchpresse ist das häufig der Knoblauch, ein Teller, Gewürze etc. Lasst es einfach. Natürlich ist es absurd zu glauben, dass ihr für 10,99 Euro auch den Knoblauch oder einen Teller dazubekommt – ganz zu schweigen von einem freaking Delfin, der hier abgebildet wird. Noch lustiger wird das Ganze bei Mikrofasertüchern für das Auto. Dort werden ab und zu Motorhauben oder ganze Autos abgebildet. Wie gesagt, es glaubt hoffentlich niemand, dass all das inklusive ist, aber…
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
…lasst es einfach. Es verstößt gegen die Richtlinien und Amazon kann euch hierfür eine schöne Verwarnung reindrücken. Noch dazu würden die Listings verdammt schlimm aussehen, wenn jedes zweite Bild andere Dinge dazu zeigen würde. Dann wird es recht schnell unübersichtlich in den Ergebnissen der Suche.
3. Hintergrundfarbe Weiß & Produktgröße
Hier gibt es kein Wenn und Aber. Der Hintergrund hat RGB 255.255.255 „Weiß“ zu sein. Wir wollen alle keine epileptischen Anfälle aufgrund bunter Bilder haben. Ebenfalls zu beachten ist die Größe des Produkts. 85% des Bildes sollen mit dem Produkt bedeckt sein. Das klappt natürlich nicht immer, denn nicht jedes Produkt ist perfekt viereckig und entsprechend zu skalieren. Aber der Gedanke dahinter sollte berücksichtigt werden. Keine kleinen Miniaturbilder!
4. Kein Text, keine Wasserzeichen & Infos
Wer kennt sie nicht, die dem Amazon-Logo nachempfunden „20pcs“-Siegel… Das ist nicht nur aus urheberrechtlicher Sicht fragwürdig, sondern auch nicht erlaubt. Es dürfen keine Siegel, Texte, Infos (die von Amazon wegführen könnten), Wasserzeichen und Co. auf den Produktbildern verwendet werden. Ausnahmen bilden hier wieder Texte, die auf dem Produkt selbst stehen. Noch dazu solltet ihr bedenken, dass viele Leute heutzutage mobil auf Amazon zugreifen. Da kann so ein kleiner Hinweis von keinem Schwein gelesen werden.
Fehler #2: Hippe Sonderzeichen & HTML
Ja, wir wissen es. Ihr seid krass, nutzt gerne den Poop Smiley und möchtet, dass man euch und eure Produkte wahrnimmt. Deshalb muss man aber nicht HMTL, bunte Symbole und allerlei anderen lustigen Schnickschnack nutzen, der einem zur Verfügung steht. Der Kunde bekommt lediglich einen absoluten Farb-Flash und wird zappelnd am Boden liegen. Auch deshalb mag Amazon wohl kein HTML. Gegen die Fettung oder einen Unterstrich ist ja nichts einzuwenden, aber ihr wisst wie es läuft: Wegen den paar Idioten, die es ausnutzen würden, ist es uns allen komplett verboten.
Schauen wir uns doch dieses Listing einmal an. Zu aller erst sind hier wieder einmal Dinge im Produktbild, die dort nichts verloren haben. Nach UWG ist es zudem äußerst fragwürdig, nach Siegel aussehende Elemente zu verwenden. Diese könnten dem Verbraucher vortäuschen, das Produkt sei getestet worden, dabei hat man sich nur selbst ein 2-USD-Graphicriver-Siegel mit „Premium Quality“ ins Bild gepackt. Wirklich schlimm sind aber die Sonderzeichen in den Bulletpoints und den Sonderangeboten. Gerade auf dem Smartphone sieht das alles andere als schön aus.
Fehler #3: Adjektive & Titel der Superlative
Hier kann ich direkt mit dem Bild weitermachen, dass wir eben verwendet haben, denn dieser Fehler wurde dort auch begangen. Gemeint sind die Worte „Ideale“ und „Neuartige“. Natürlich ist das bei weitem besser als das, was man sonst liest, aber trotzdem nicht erlaubt. Während diese Worte aber meist durchgehen, sind jene (s. Liste) komplett zu meiden:
- Bestseller, am besten verkauft, meistverkauft, Hot Seller etc.
- High Quality, Premium, super exklusiv etc.
- Trendy, Hot, Super Sweet, das schönste, das beste, das tollste etc.
Wäre das erlaubt, würde jeder sein Produkt ab sofort einen “Best Seller“ mit „High Quality Premium blablabla“ nennen. Es dürfte daher auf der Hand liegen, dass das nicht geht. Ebenfalls verboten sind folgende Dinge im Titel:
- Preis
- Versanddauer
- Beschaffenheit des Produkts
- URLs & Unternehmensnamen (Marke ist erlaubt)
- Garantien
- Kontaktinfos
- Großbuchstaben (außer am Wortanfang)
- Werbebotschaften (versandkostenfrei, Ausverkauf etc.)
- Symbole (§, $, !, ?)
Fehler #4: Verknappung, Garantien & Kontaktinfos
Verknappung (engl. scarcity) ist ein typischer verkaufspsychologischer Kniff, der vor allem im Internet gerne verwendet wird. Sinn dahinter ist es, den Konsumenten durch Vortäuschen von geringen Stückmengen zum sofortigen Kauf zu bringen – andernfalls riskiert er, dieses Angebot nicht mehr wahrnehmen zu können. Um euch ein Gefühl zu geben, hier mal ein Bild dazu.
Amazon möchte keinesfalls, dass in den Listings etwas Ähnliches gemacht wird. Also verzichtet in den Titeln, Bulletpoints und Produktbeschreibungen auf Informationen, wie „NUR NOCH HEUTE“, „DEAL NUR NOCH BIS xxx“, „NUR NOCH STÜCK VORHANDEN“ usw. Das ist für Amazon sogar ein recht grober Verstoß, der direkt mit Kontoschließungen geahndet werden kann. Hier versteht der US-Riese wirklich keinen Spaß.
Gleiches gilt für Kontaktinformationen & Garantien. Verzichtet in jedem Fall darauf, in den Bulletpoints oder Produktinfos etwas zu schreiben, wie: „Wenn es Probleme gibt, bitte keine 1-Sterne-Bewertung. Schreibt uns unter … und wir machen …“ oder „dieses Produkt ist von …“. Auch nicht erlaubt sind Garantien, wie „das Produkt kommt definitiv in 24h“ oder alternative Versandoptionen.
Fehler #5: Gelogene Streichpreise
Dieser Fehler ist weniger ein Verstoß gegen die Amazon Richtlinien, sondern eher ein Verstoß gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Ganz genau handelt es sich hierbei um § 5 Abs. 4 Nr. 1 des UWG, welcher im wie folgt lautet:
„(4) Es wird vermutet, dass es irreführend ist, mit der Herabsetzung eines Preises zu werben, sofern der Preis nur für eine unangemessen kurze Zeit gefordert worden ist. Ist streitig, ob und in welchem Zeitraum der Preis gefordert worden ist, so trifft die Beweislast denjenigen, der mit der Preisherabsetzung geworben hat.“
Ihr denkt euch nun sicher: „Tzz, das findet doch niemals jemand raus, dass der Preis vorher nicht wirklich höher war.“ Ja super! Blöd nur, dass eben ihr es nachweisen müsst, sollte man euch auf die Finger hauen. Noch dazu findet man es sehr wohl heraus, denn durch die Fülle der Spionage- & Analyse-Tools für Amazon, kann heutzutage der Preisverlauf meist über Jahre in die Vergangenheit repliziert werden (z.B. mit der Junglescout Chrome Extension).
Für das oben gezeigte Produkt z.B. lässt sich sagen, dass der teurere Preis über Monate hinweg konstant vorhanden war. Die Preisstreichung scheint daher möglicherweise legitim. Wie immer ist das natürlich im Einzelfall zu entscheiden. Wer jedoch einen Streichpreis verwendet, der niemals tatsächlich verlangt wurde, der handelt unlauter und macht sich angreifbar.
Spezialfall „Einführungspreis“: Vielleicht auch noch hierzu ein Wort, da dies ebenfalls des Öfteren anzutreffen ist. Laut UWG ist ein „Einführungspreis“ – also ein Streichpreis mit Verweis darauf, dass der aktuelle Preis nur zur Einführung ist und der Streichpreis später kommen wird – erlaubt. Aber(!), das setzt voraus, dass ein genaues Datum genannt wird, ab wann der Streichpreis, also der reguläre Preis, offiziell gilt und ihr müsst es „Einführungspreis“ nennen. Ansonsten verstoßt ihr wieder gegen § 4 Abs. 4 UWG. Hierzu gibt es auch ein entsprechendes Urteil (BGH, Urteil vom 17.03.2011 – Az. I ZR 81/09 – Original Kanchipur).
—
Am Ende des Tages kann einiges falsch gemacht und das Amazon-Konto einer enormen Gefahr ausgesetzt werden. Einige Richtlinien sind dabei genauer zu nehmen als andere. Das merkt man schnell daran, wie sehr Amazon bei einigen Dingen hinterher ist und andere komplett außer Acht lässt. Zudem haben wir hier nur unsere aktuelle Top 5 genannt. Es gibt noch weitaus schlimmere Verstöße und kleinere Fehler, die gemacht werden können. Denkt also daran, euch die Richtlinien durchzulesen und bei Bedarf einen Experten zu fragen.
In diesem Sinne, bis zum nächsten Mal.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.